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— | vcfb:satzung [2019-08-16 11:26] (aktuell) – angelegt sefischer | ||
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+ | ==== 1. Einleitung und Ermächtigungsgrundlage ===== | ||
+ | Im Rahmen der Eintragung ins Vereinsregister und der Anerkennung als gemeinnützig wurden vom Amtsgericht und dem Finanzamt mehrere Satzungsänderungen verlangt. Diese können gem. § 15 Abs. 6 der Satzung durch den Vorstand erfolgen und bedürfen keines Beschlusses der Mitgliederversammlung. | ||
+ | ==== 2. Änderung Vereinszweck ==== | ||
+ | Der Vorstand möge beschließen: | ||
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+ | § 2 Zweck des Vereins | ||
+ | 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im | ||
+ | Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. | ||
+ | 2. Zwecke des Vereins sind die Förderung von Kunst und Kultur sowie die | ||
+ | Förderung der Volksbildung. | ||
+ | 3. Die Förderung der Volksbildung wird insbesondere verwirklicht durch die | ||
+ | Durchführung des Vintage Computing Festival, einer an die Öffentlichkeit und | ||
+ | an Fachpublikum gerichteten Ausstellung historischer Rechentechnik, | ||
+ | begleitender Tagungen, Vorträge und Workshops, die der Vermittlung der Materie | ||
+ | und dem Austausch der Teilnehmenden dienen. | ||
+ | 4. Die Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch die | ||
+ | Durchführung kultureller Veranstaltungen und die Förderung künstlerischer | ||
+ | Projekte die historische Rechentechnik zum Gegenstand haben oder zur Anwendung | ||
+ | bringen, beispielsweise Konzerte, bei denen historische Computer als | ||
+ | Instrumente eingesetzt werden. | ||
+ | < | ||
+ | **Begründung: | ||
+ | ==== 3. Änderungen zur Mitgliederversammlung ==== | ||
+ | Der Vorstand möge beschließen: | ||
+ | < | ||
+ | Nach § 8 Abs. 1 wird folgender Absatz eingefügt: | ||
+ | < | ||
+ | 2. Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder der Vereins. | ||
+ | </ | ||
+ | Die Nummerierung der folgenden Absätze wird entsprechend angepasst. | ||
+ | |||
+ | Nach dem ersten Satz des § 13 der Vereinssatzung wird folgender Satz eingefügt: | ||
+ | < | ||
+ | Der Paragraph lautet nunmehr wie folgt: | ||
+ | < | ||
+ | Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen eine protokollführende | ||
+ | Person und eine versammlungsleitende Person. Diese unterzeichnen das | ||
+ | Protokoll der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung | ||
+ | kann sich eine Geschäftsordnung geben.</ | ||
+ | |||
+ | **Begründung**: |